Whistleblowing

In Italien wurde die EU-Richtlinie 2019/1937 mit dem GVD 24/2023 eingeführt, womit Personen, die Straftaten und andere unrechtmäßige Handlungen oder Unterlassungen innerhalb einer Organisation melden, rechtlicher Schutz gewährt wird.

Zipperle Spa verweist auf die nachfolgenden Dokumente, in welchen genauere Details in Bezug auf das Whistleblowing-Verfahren im Sinne der GVD 24/2023  des Unternehmens Zipperle Spa nachzulesen sind:

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